Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Lasertag Outdoor Hamburg“, vertreten durch den Betreiber Michael Poliakov
Vor Benutzung der Lasertag Ausrüstung muss jeder Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen:
- Firma „Lasertag Outdoor Hamburg“ (im Folgenden auch als Leihgeber genannt) stellt dem Kunden (im Folgenden auch als Leihnehmer genannt) die Lasertag Ausrüstung zum Zweck der privaten Nutzung zur Verfügung.
- Der Verleih erfolgt nur an volljährige Personen.
- Durch Ihre vom Leihgeber bestätigte Buchung erklären Sie sich als Leihnehmer.
- Die Leihzeit beginnt mit der Ausgabe der Geräte durch den Leihgeber und endet mit dem Wiedereintreffen der Leihgabe.
- Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der Leihgabe. Sollte die Leihgabe oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leihgabe oder ein Teil davon verloren geht.
- Jede Beschädigung oder Verlust der Leihgabe oder eines Teils davon ist dem Leihgeber sofort anzuzeigen.
- Der Leihgeber behält sich das Recht vor, bei der Veranstaltung des Leihnehmers vor Ort anwesend zu sein, um die Nutzung der Ausrüstung anweisen zu können.
- Der Leihnehmer hat den Anweisungen des Leihgebers unbedingt Folge zu leisten.
- Der Leihnehmer verpflichtet sich, die Benutzungsordnung für die öffentlichen Einrichtungen, Park- und Grünanlagen anzuhalten.
Zu beachten:
Nutzung der Leihgeräte in den öffentlichen Park- und Grünanlagen ist nur für die privaten Veranstaltungen erlaubt.
- Die teilnehmenden Personen spielen auf eigene Gefahr. Von der Seite des Leihgebers besteht kein Versicherungsschutz bei Verletzungen.
- Die Nutzung der Ausrüstung ist für Kinder nur bei der Anwesenheit von Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspersonen gestattet.
- Der Leihnehmer entbindet den Leihgeber von einer Betreuung für die Kinder.
- Vom Leihnehmer (bei Minderjährigkeit von den Erziehungsberechtigten/Aufsichtspersonen) müssen die Leihverfahren unterschrieben werden.
- Bei minderjährigen Teilnehmern bestätigt der volljährige Sorgeberechtigte/aufsichtsverpflichtete Begleiter mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen und diese mit den minderjährigen Teilnehmern besprochen hat.
- Mit seiner Unterschrift bestätigt der Leihnehmer,
– dass alle an seinem Fest beteiligten Personen (bei Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten/Aufsichtspersonen) über die Art und Ablauf des Spiels informiert und damit einverstanden sind.
– dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und mit diesen vorbehaltlos einverstanden ist.